
Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Der Zoll hat im vergangenen Jahr branchenübergreifend rund 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und über 101.000 Strafverfahren eingeleitet. Dabei deckten die Ermittlungen der Zöllnerinnen und Zöllner einen Schaden in einer Gesamthöhe von insgesamt rund 615 Millionen
Euro auf. Es gilt der Grundsatz: Qualität vor Quantität! Daher führt der Zoll risikoorientierte und qualitativ hochwertige Prüfungen durch.
Strafen bei illegaler Beschäftigung
101.423
eingeleitete Ermittlungsverfahren in 2023
614.600.000 €
Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldtech. Ermittlungen
987 Jahre
der erwirkten Freiheitsstrafen
Welche Nachteile drohen
Verlust Reputation
​:(
500.000 €
Geldstrafen (Vorsatz/fahrlässiges nichtwissen/Beihilfe)
Ausschluss
von öffentlichen Aufträgen ab einer Strafe von 2.500 €
Die FKS prüft, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden, oder ggf. ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen – insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen – wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit Befragungen von Arbeitnehmenden vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an
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