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Allgemeine Geschäftsbedingungen

inGo 

 

 

Stand 11.04.2023

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen tibe.io und Kunde unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen für inGo und der Datenschutzhinweise für die App inGo.

 

 

§ 1 - Begriffsbestimmungen

Folgende Begriffsbestimmungen werden im Vertrag verwendet:

a) Software = inGo Plattform, die von der tibe.io GmbH (nachfolgend „tibe.io“), als Software- as-a-Service-Dienst über das Internet zur Nutzung bereitgestellt wird, samt Software für das Nutzungsverhältnis zwischen dem Nutzer und tibe.io, sowie dem Kunden und tibe.io unter Berücksichtigung der Regelungen des jeweiligen Softwarenutzungsvertrags.

b) App = Smartphone Anwendung.

c) Teilnehmer = der Kunde bzw. der vom Kunden zur Nutzung der Software (z.B. Eingabe von Daten) berechtigte Vertragspartner, zum Beispiel Nachunternehmer des Kunden.

d) Nutzer = Kreis von Personen, die vom Kunden oder Teilnehmer für die Nutzung der App als Zugangsberechtigungen vorgesehen sind.

e) Nutzungsbedingungen = die vom Nutzer bei Anwendung der App zu beachtenden Bedingungen.

f) Credential = ein Identitäts-/Berechtigungsnachweis

g) Schlüssel = QR-Code

h) Drittprovider = technischer Hoster der Software und der Datenbank

 

§ 2 - Zustandekommen des Softwarenutzungsvertrags

Der Softwarenutzungsvertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung zustande.

 

 

§ 3 - Gegenstand des Softwarenutzungsvertrags

3.1 Gegenstand des Softwarenutzungsvertrags ist die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software einschließlich Hosting und an der App für die Dauer des abgeschlossenen Softwarenutzungsvertrags zur Nutzung über das Internet/mittels Zugriff über einen Browser durch tibe.io an den Kunden gemäß den vertraglich vereinbarten Inhalten. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

3.2 Bei der Software handelt es sich um eine Anwendung zum Ausstellen und Verifizieren von überprüfbaren Credentials.

Die Entscheidung über den Umfang und ggf. Inhalt der geforderten Credentials zur Erstellung des Schlüssels obliegt dem Kunden.

3.3 Die Software und die Nutzungsmöglichkeit derselben erfolgt durch Bereitstellung der Software auf Servern eines Dritten (nachfolgend: „Drittprovider“), bei dessen Auswahl tibe.io nicht beschränkt ist und die auch während der Laufzeit eines Softwarenutzungsvertrags seitens tibe.io geändert werden kann. Zur Nutzung der Software stellt tibe.io dem Kunden neben der eigentlichen Software auch Speicherplatz im vertraglich vereinbarten Umfang auf den Servern des Drittproviders zur Verfügung.

3.4 Soweit der Kunde einerseits im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und dem Vertragsschluss sowie andererseits für die Nutzung der Software und App sowie alle hiermit in Zusammenhang stehender Aktivitäten und Dienste das Internet nutzt und Internetzugänge benötigt, so liegt dies ausschließlich in seiner Verantwortungssphäre wie auch sämtliche hierdurch ausgelösten Kosten (einschließlich anfallender Kosten von Telekommunikationsdiensten) die vom Nutzer bzw. Teilnehmer zu tragen sind. Diese sind insbesondere nicht durch das Entgelt für die Nutzung der Software abgegolten.

3.5 Eine Anpassung der Software und App, insbesondere auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Nutzers, schuldet tibe.io nicht.

3.6 tibe.io ist berechtigt, die Software und App jederzeit zu aktualisieren sowie weiterzuentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Soweit eine Weiterentwicklung der Software anstelle der bisherigen Version der Software dem Kunden bzw. dem Nutzer bereitgestellt wird und dies dem Kunden bzw. dem Nutzer bekannt gemacht worden ist, so ist der Kunde bzw. der Nutzer verpflichtet, anstelle der bisherigen Version ausschließlich die weiterentwickelte Version der Software zu nutzen.

3.7 Sonstige Leistungen, insbesondere eine Beratung bei der Auswahl der Software, eine Unterrichtung über die Funktionsweise und die Bedienung/Verwendung der Software, eine Unterstützung bei der Nutzung der Software, sowie die Gewährung von sonstiger Unterstützung und Hilfe, sind seitens tibe.io nicht geschuldet, es sei denn diese werden ausdrücklich zwischen den Parteien, etwa im Rahmen der vertraglichen Leistungsspezifikation, vereinbart.

3.8 tibe.io trägt keine Verantwortung dafür, dass der Nutzer eine für die Software geeignete Systemumgebung besitzt und auch sonst in der Lage ist, die Software zu nutzen.

 

§ 4 - Einräumung von Rechten

4.1 tibe.io gewährt dem Kunden hiermit das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Dauer des Softwarenutzungsvertrags begrenzte, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Software nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.

4.2 Von dem Nutzungsrecht nicht umfasst ist das Recht, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, es sei denn dies ist durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige schriftliche Regelungen des Softwarenutzungsvertrags ausdrücklich erlaubt.

4.3 Das Recht zur Nutzung und Verwertung der Software ist beschränkt auf eine Nutzung im Rahmen der eigenen, originären Geschäftstätigkeit des Kunden, was insbesondere die Nutzung der Software von oder für (nicht zur Person des Kunden gehörenden) Dritte(-n) ausschließt. Dritte sind insoweit insbesondere alle nicht personenidentischen Unternehmen, also auch die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen. Ausnahmen des Verbots bedürfen der Zustimmung von tibe.io.

4.4 Nutzungen der Software, die durch diese Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind dem Kunden nicht gestattet.

 

§ 5 - Nutzung der Software sowie des Hostings

5.1 tibe.io stellt dem Kunden nach Abschluss des Softwarenutzungsvertrags alle für den Zugriff auf die Software notwendigen Informationen inklusive Benutzername und Passwort zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsinformationen geheim zu halten, und nur den Personen zur Verfügung zu stellen, die kraft dieses Softwarenutzungsvertrags berechtigt sind, die Software zu nutzen. Es ist dem Kunden untersagt, durch den Einsatz von Umgehungsvorrichtungen die für die Nutzung der Software sowie der Server des Drittproviders vorgesehenen Zugangskontrolldienste zu umgehen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um diese (unerlaubt) zu nutzen.

5.2 Die Nutzung der Software sowie des Speicherplatzes gemäß den mit diesem Vertrag eingeräumten Rechten ist begrenzt auf die Laufzeit des Softwarenutzungsvertrags. Eine darüberhinausgehende Nutzung seitens des Kunden führt nicht zu einer stillschweigenden oder sonstig gearteten Verlängerung dieses Softwarenutzungsvertrags.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, nur für die Nutzung der Software notwendige Inhalte und Dateien auf dem Server des Drittproviders abzulegen und zu speichern. Hierbei ist der Nutzer verpflichtet, - insbesondere durch den Einsatz dem Stand der Technik entsprechende Anti- Virus-Programme - sicherzustellen, dass sämtliche Daten und Dateien keine Viren oder sonstige schädliche Komponenten enthalten. Der Kunde hat zudem auch sicherzustellen, dass keine rechtswidrigen Inhalte und Daten bei der Nutzung der Software verwendet oder auf dem Speicherplatz abgelegt werden und dass der Kunde bei der Nutzung der Software und des Speicherplatzes die ihm obliegenden Datenschutzvorschriften und -gesetze beachtet. Der Kunde ist insofern ausschließlich selbst für die Einhaltung des Datenschutzes sowie für die Einholung etwaiger Zustimmungserklärungen in Bezug auf die von ihm bei der Nutzung der Software verwendeten Daten verantwortlich. Berechtigt der Kunde einen Teilnehmer zur Nutzung der Software ist er verpflichtet, dem Teilnehmer die Pflichten gemäß dieser Ziffer 5.4 aufzuerlegen.

5.4 Der Kunde bleibt Inhaber der auf den Servern des Drittproviders abgelegten Daten und die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO.

5.5 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von den Daten und Dateien, die er auf den Servern des Drittproviders ablegt, hinreichend aktuelle (Sicherheits-)Kopien erstellt werden, sodass es im Falle des Verlustes der Daten, die auf dem Server des Providers abgelegt sind oder bei der Nutzung der Software verwendet werden, nicht zu Schäden auf Seiten des Kunden kommt. Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit

alle Daten zu sichern, die er nachfolgend weiter zur Verfügung haben möchte. Dem Kunden ist bekannt, dass tibe.io unmittelbar nach Ende des Softwarenutzungsvertrags berechtigt ist, alle vom Kunden auf dem Server des Drittproviders abgelegten Daten und Dateien nicht wiederherstellbar zu löschen.

5.6 tibe.io wie auch dem Drittprovider ist es gestattet, die Nutzbarkeit der Software sowie die Erreichbarkeit der Server zu unterbrechen, wenn dies für Wartungs-, Instandhaltungs-, Upgrade- oder Pflegemaßnahmen notwendig oder sinnvoll ist.

5.7 Berechtigt der Kunde einen Teilnehmer zur Nutzung der Software ist er verpflichtet, dem Teilnehmer die Pflichten dieser Ziffer 5 aufzuerlegen.

 

§ 6 - Nutzungsgebühren

6.1Die Nutzungsgebühren für die Einräumung der mit diesem Softwarenutzungsvertrag gewährten Rechte werden in der Nutzungsvereinbarung gemäß den von dem Kunden gewählten Leistungsinhalten spezifiziert.

Soweit hierbei die Nutzungsgebühren nicht ausdrücklich auf einen anderen Zeitraum bezogen werden, gelten diese grundsätzlich pro Monat.

6.2 Soweit in der Nutzungsvereinbarung keine abweichende Regelung enthalten ist, ist die Vergütung binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung vollständig und ohne Abzug auf das angegebene Konto der tibe.io zu bezahlen.

6.3Soweit der Nutzer in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist tibe.io berechtigt, die Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

6.4 Die Preise für die einzelnen Leistungen sind dem Angebot zu entnehmen, sofern nicht in der Nutzungsvereinbarung abweichendes geregelt ist.

 

§ 7 - Vertragslaufzeit und Beendigung

7.1 Der Softwarenutzungsvertrag wird für den in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Zeitraum geschlossen.


7.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 7.3 Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.


§ 8 – Gewährleistung

8.1 tibe.io gewährleistet die Nutzung der Software frei von Rechten Dritter.

 

§ 9 - Haftung

9.1 tibe.io haftet nach diesem Softwarenutzungsvertrag für Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und nur soweit die Software von dem Nutzer im Rahmen der ihm eingeräumten Nutzungsrechte genutzt und vertragskonform eingesetzt wird.

9.2 tibe.io haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden dann, wenn die tibe.io zuzurechnende Verletzungshandlung eine Verletzung von Kardinalpflichten darstellt, wobei es sich bei Kardinalpflichten um die wesentlichen Pflichten handelt, die die Grundlage dieses Softwarenutzungsvertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss dieses Softwarenutzungsvertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.

Sollte tibe.io Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig verletzt haben, ist die Haftung von tibe.io auf die vertraglich vereinbarte Vergütung begrenzt.

9.3 tibe.io haftet für den Verlust von Daten jedenfalls nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

9.4 tibe.io haftet unbeschadet anderer Regelungen des Softwarenutzungsvertrags, unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch tibe.io, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9.5 tibe.io haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.

9.6 tibe.io haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit des durch den Kunden definierten Systems der Schlüsselvergabe für die Zweckerreichung des vom Kunden damit verfolgten Ziels.

tibe.io stellt nur die inGo-Plattform zur Verfügung, auf der der Kunde die Informationen und Dokumentationen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben elektronisch erfassen, registrieren und verwalten kann. Die Verantwortung für die Richtigkeit der erfassten Informationen und Dokumentationen obliegt allein dem Kunden.

Die inGo-Plattform wird im Zustand wie verfügbar zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die tibe.io haftet insbesondere auch nicht für Schäden, die wegen unbefugten Zugriffs auf ein Nutzerkonto, durch widerrechtliches oder sittenwidriges Verhalten von Nutzern oder Dritten, namentlich betrügerischer Registrierungen, oder durch Datenverlust bzw. Löschung entsteht. Der Haftungsausschluss gilt nicht für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von tibe.io verursachten Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, tibe.io vollumfänglich schadlos zu halten, falls tibe.io von Dritten für Schaden belangt wird, der auf Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit der inGo-Plattform zurückzuführen ist.

Stellt tibe.io dem Kunden Empfehlungen für Vorlagen oder Konfigurationen zur Verfügung, so erfolgt dies stets unter Ausschluss jeglicher Haftung von tibe.io. Tibe.io erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

§ 10 - Datenschutz

10.1 Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass es sich bei der gegenständlichen Zusammenarbeit um eine Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO handelt. Im Rahmen des Vertragsschlusses wird eine Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung geschlossen. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

10.2 Dem Kunden ist bekannt, dass sowohl tibe.io wie auch der Drittprovider potenziell Zugriff auf die Daten nehmen können, die auf dem Server des Drittproviders abgelegt werden.

10.3 Um das rechtskonforme Verhalten aller Beteiligten zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde alle erforderlichen Verträge zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten abzuschließen.

 

§ 11 - Schlussbestimmungen


11.1 Änderungen des Softwarenutzungsvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

11.2 Auf den Softwarenutzungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des nationalen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980) Anwendung.

11.3 Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien das Amtsgericht Eggenfelden bzw. das Landesgericht Landshut als ausschließlichen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit geschlossenen Softwarenutzungsverträgen und/oder diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen.

11.4 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Softwarenutzungsvertrags soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt lassen. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für etwaige Lücken dieses Softwarenutzungsvertrags.

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